Grillen - Was sollte man beachten?


Grillen - Sicher und ohne Risiko!

Wenn sich die kalten Tage nun so langsam verabschieden und die Abende länger hell bleiben, werden auch wieder bei uns in Mackenzell die Grills befeuert.

Um ohne Risiko und Gefahren für den Grillmeister und die Gäste durch den Frühling / Sommer zu kommen, haben wir hier ein paar hilfreiche Tipps:

  • Achten Sie darauf, dass der Grill einen sicheren Stand hat. Bauen Sie keine Behelfskonstruktionen.
  • Wenn Sie an einem Lagerfeuer grillen, sorgen Sie für einen nicht brennbaren Streifen (Erde, Sand, Steine) rund um den Grillplatz.
  • Beaufsichtigen Sie den Grill – vor allem, wenn Kinder in der Nähe sind. So können Verletzungen vermieden werden.
  • Gießen Sie niemals Spiritus oder andere brennbare Flüssigkeiten in die Glut! Die dabei entstehende Stichflamme führt zu gefährlichen Verbrennungen.
  • Bei Verbrennungen gilt: Kühlen Sie Brandwunden kleineren Ausmaßes maximal zehn Minuten lang mit Wasser (kein Eis, kein eiskaltes Wasser). Rufen Sie bei größeren Verletzungen sofort Hilfe über den Notruf 112!
  • Auch wenn schlechtes Wetter Sie aus dem Garten oder vom Balkon vertreibt – grillen Sie nie in geschlossenen Räumen. Auch zum Abkühlen hat der erloschene Grill hier nichts verloren: Es besteht Lebensgefahr durch tödliche Brandgase!
  • Grillen Sie in der Natur nur auf dafür ausgewiesenen Plätzen. Respektieren Sie Verbote (zum Beispiel in Waldbrand gefährdeten Gebieten).
  • Wenn die Party vorbei ist, lassen Sie die Asche komplett abkühlen, ehe Sie sie entsorgen – aber nie in Kartons oder Plastikbehälter.

Quelle: Deutscher Feuerwehrverband e.V.

Gewitter - Wie verhalte ich mich richtig?!


Fast jeder kennt diese Situation. Man ist draußen und plötzlich ziehen am Horizont dunkle, fast grau-schwarze Wolken auf. Die Wolken schießen regelrecht in die Höhe des Himmels und der Wind frischt auf. Nun heißt es schnell nach Hause! Nur, was kann ich machen, wenn ich keine Möglichkeit habe schnell nach Hause zu kommen?

Der DFV (Deutscher Feuerwehrverband) hat hierzu ein paar Tipps veröffentlicht:

Gewitter bergen Gefahren für alle Menschen im Freien – und können schwere Sachschäden durch Überspannung und Brandausbruch verursachen. Nicht immer warnt ein kräftiger Regenschauer rechtzeitig vor dem Unheil. Darauf weist der Deutsche Feuerwehrverband (DFV) anlässlich der Warnungen vor Unwetter mit Starkregen, Hagel und Sturmböen in den nächsten Tagen hin.

Der Deutsche Feuerwehrverband gibt sieben Sicherheitstipps:

  • Ein festes Gebäude ist der sicherste Platz bei einem Unwetter. Alternativ bietet auch ein geschlossenes Kraftfahrzeug Schutz.
  • Wenn Sie im Freien von einem schweren Gewitter überrascht werden, hocken Sie sich in eine Senke, einen Hohlweg, unter eine Stahlbetonbrücke oder einen Felsvorsprung. Im dichten Wald hocken Sie sich ebenfalls hin – mindestens drei Meter von Bäumen oder Astspitzen entfernt.
  • Meiden Sie einzeln stehende Bäume jeder Art, Masten, Metallzäune und andere Metallkonstruktionen.
  • Durch kräftigen Regen kann im Straßenverkehr die Sicht stark beeinträchtigt werden. Passen Sie Ihre Fahrweise entsprechend an – Achtung bei Aquaplaning! Warten Sie Unwetter mit Sturm und Hagel zunächst auf einem Parkplatz oder am Straßenrand auf einem baumfreien Abschnitt ab.
  • Straßen können durch das Wasser überflutet und zeitweise unpassierbar werden. Beachten Sie hier die entsprechenden Anweisungen.
  • In Gebäuden ohne Blitzschutzsystem an den Strom- und Versorgungsleitungen sollten Sie bei Gewitter auf Kontakt zu Metallleitungen, das Duschen und das Telefonieren mit einem Schnurapparat verzichten sowie die Stecker der Elektrogeräte herausziehen.
  • Melden Sie Unfälle und Brände sofort unter der europaweiten Notrufnummer 112. Bitte halten Sie die Notrufleitungen während eines Gewitters für Notfälle frei und melden Sie Schäden, von denen keine akute Gefahr ausgeht, erst nach Ende des Unwetters.

Weiterhin kann man sich auch hier im Landkreis Fulda schon vorab informieren, ob ein Unwetter im Anmarsch ist oder nicht. Hierzu gibt es zwei empfehlenswerte Apps für Smartphones.

  1.  Die App "WarnWetter" vom DWD (Deutschen Wetterdienst) Diese App meldet Unwetterwarnungen für den Landkreis, bzw. Ort den man in der App einrichten kann. Weiterhin bietet sie verschiedene Funktionen um das aktuelle Wetter aber auch die Vorhersage zu beobachten.
  2. Die App "KatWarn" funktioniert ähnlich. Auch hier muss man sich mit einem oder auch mehreren Orten vorab einrichten, um Gefahrenwarnungen oder Unwetterwarnungen zu erhalten. "KatWarn" sendet im Unwetterfall eine Push-Nachricht auf das Smartphone und der Nutzer kann dann erkennen, wann und was auf die Region ggf. zu kommt. Diese Push-Nachricht ist dann die amtliche Unwetterwarnung des DWD. Weitere Infos zur App "KatWarn" gibt es auch im Artikel bei unserer Website unter der Rubrik Bürgerservice.

Quelle: www.feuerwehrverband.de

 

Lebensgefahr Heizdecke


Viele Menschen greifen in der kalten Jahreszeit auf diverse Wärmequellen zurück, um ihr Bett oder das Sofa vorzuwärmen.

Leider kommt es hierbei häufig zu tragischen Zwischenfällen, bei denen zum Teil ganze Existenzen ausgelöscht werden.

Eine große Gefahr geht hier von Heizdecken aus. Im Innereren der Heizdecke verlieren die Heizdrähte irgendwann an Isolation und es kommt so zu einem technischen Defekt. Dies mündet dann in eine Entzündung der Decke und des Bettes. Deshalb rät der VDE, nur auf "Markenware" zurückzugreifen, die mit einem Prüfsiegel ausgezeichnet ist, und Billigangebote aus dem Netz zu meiden.

Was passieren kann, wenn eine Heizdecke defekt ist, zeigt eindrucksvoll ein Video des hess. Rundfunks.

Wesentlich sicherer und gefahrloser ist die Benutzung von Wärmflaschen und Kirschkernkissen.

 

Was ist KATWARN?


KATWARN ist ein kostenloser Warndienst 
für die Bevölkerung. Bei Unglücksfällen wie Großbränden, Bombenfunden oder Wirbelstürmen senden die verantwortlichen Katastrophenschutzbehörden, Feuerwehrleitstellen oder Unwetterzentralen über KATWARN Warninformationen direkt und ortsbezogen auf das Mobiltelefon der betroffenen Bürgerinnen und Bürger. KATWARN bietet damit zusätzlich zu Lautsprecheransagen, Sirenen und Rundfunk Informationen, die lebenswichtig sein können.

KATWARN ist derzeit als Smartphone-App sowie alternativ – mit eingeschränkten Funktionen – per SMS und E-Mail verfügbar. Als Smartphone-App gewährleistet KATWARN ortsbasierte Benachrichtigungen über Gefahrensituationen, wie z. B. Großbrände, Stromausfälle, Bombenfunde oder Unwetter. Nutzer der KATWARN-App können sich zusätzlich zum Standort über sieben weitere, frei wählbare Orte warnen lassen. Für Warnungen per SMS und E-Mail ist eine Anmeldung per SMS mit Angabe eines Postleitzahlenbereichs, für den Warnungen erhalten werden sollen, nötig.

KATWARN wurde im Auftrag der öffentlichen Versicherer Deutschlands am 30. Oktober 2013 aus rund 1.000 Bewerbern als ein „Ausgezeichneter Ort im Land der Ideen“ prämiert. Der Wettbewerb, der durch die Bundesregierung und den Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) initiiert wird, stand im Jahr 2013 unter dem Thema „Ideen finden Stadt“.

 

Was kann KATWARN?

  • Offizielle Warnungen für den aktuellen Standort (Schutzengel) und sieben zusätzliche Orte.
  • Übersicht über Warnungen in der weiteren Umgebung.
  • Warnungen weiterleiten oder teilen, z. B. per Twitter.
  • Informationen über angeschlossene Warn-Einrichtungen am aktuellen Standort.
  • Unwetterwarnungen des Deutschen Wetterdienstes ab Warnstufe rot.
  • Persönlicher Testalarm auf dem eigenen Smartphone.

Anmeldung

Die KATWARN-App steht kostenlos zur Verfügung für:

  • iPhone im App Store
  • Android Phone im Google Play Store
  • Windows Phone im Windows Store

Alternativ bietet KATWARN kostenlose Warnungen mit eingeschränkter Funktionalität auch per SMS/E-Mail. SMS an Servicenummer 0163-755 88 42: „KATWARN 36088 mustermann@mail.de“ (für Postleitzahl 36088 und optional E-Mail).

Weitere Informationen: www.katwarn.de

 

Quelle: http://www.landkreis-fulda.de/buergerservice/gesundheit/brandschutz-katastrophenschutz-rettungsdienst/katastrophen-und-zivilschutz/katwarn.html

Mit welchem Alter kann ich in die Feuerwehr gehen?


Für die Kinderfeuerwehr liegt die Grenze bei 6 Jahren. Mit dem 6. Geburtstag können die Kinder gerne bei uns vorbeischauen und mal montags zum Schnuppern kommen.

Bei der Jugendfeuerwehr liegt die Altersgrenze bei 10 Jahren.

 

Neben körperlicher und geistiger Eignung ist natürlich auch das schlichte Lebensalter ein wichtiges Kriterium, um in der Feuerwehr tätig sein zu können. Bei uns kann man mit 17 Jahren in die Einsatzabteilung eintreten. Dort beginnt man dann seine Grundausbildung und kann diese nach 2 Jahren mit der Truppmann-2-Prüfung abschließen. Danach kann man je nach Interesse sich in verschiedenen Bereichen auf Kreis- und Landesebene fortbilden. Hier ist eigentlich für jeden Kameraden etwas dabei.

Wie oft trifft sich die Feuerwehr in Mackenzell?


In der Regel treffen wir uns wöchentlich donnerstags um 20:00 Uhr im Feuerwehrhaus in Mackenzell.

Dort finden die meisten Ausbildungseinheiten und Dienstabende statt. Manchmal treffen wir uns aber auch noch an zusätzlichen Terminen, um mit den Nachbarwehren oder anderen Hilfsorganisationen zu üben.

Gerne laden wir Sie für den nächsten Dienstabend zu uns ein. Bei uns kann man das ganze Jahr über vorbeischauen und die Feuerwehr, bzw. die Kameraden kennenlernen.

Weitere Infos zu unseren Ausbildungseinheiten und Dienstabenden, können auf der Startseite unter der Rubrik "Dienstpläne" entnommen werden.

 

Wie wird die Feuerwehr alarmiert?


Die Feuerwehr wird durch die Notrufkette alarmiert.

Zunächst muss ein Notruf unter der Notrufnummer 112 bei der Leitstelle in Fulda eingehen. Hier wird dann je nach Schadensumfang und Beschreibug des Anrufers die zuständige, bzw. erforderliche Feuerwehr alarmiert.

Hat der Disponent die Feuerwehren herausgesucht alarmiert er diese über einen analogen Funkkanal. Viele Feuerwehrangehörige besitzen einen Funkmeldeempfänger. Dies ist an sich nichts anderes als ein Pager, der bei einer bestimmten Frequenz (5-Tonfolge) aufgeht und piepst. Nun wissen die Feuerwehrangehörigen, dass sie schnellstmöglich ins Feuerwehrhaus kommen müssen.

Da nicht jeder Feuerwehrangehörige einen solchen Funkmeldeempfänger besitzt, wird in Mackenzell die Feuerwehr noch mit Sirene und SMS alarmiert.

Durch diese 3-Fach Alarmierung haben wir die beste Möglichkeit die meisten Kameraden zu erreichen.

 

Sind wir im Feuerwehrhaus angekommen, besetzt der erste eintreffende Feuerwehrangehörige den Funk und erfragt den Einsatzauftrag.

Wer sind eigentlich die Feuerwehrleute?


Es sind 31 Mitbürger aus Mackenzell, die sie täglich sehen: beim Einkaufen, Spazierengehen, an Ihrer Arbeitsstelle oder auf der Schulbank neben ihnen. Es sind Frauen und Männer im Alter zwischen 16 und 63 Jahren. In der Feuerwehr versammelt sich eine große Bandbreite an Berufen. KFZ-Mechaniker, Elektriker, IT-Experte, Metallbauer, Medizinische Angestellte sowie Schüler, Studenten oder Hausfrauen lauten nur einige Beispiele. Sie alle bringen ihre beruflichen und privaten Fähigkeiten und Kenntnisse in die Feuerwehrarbeit ein. Anderseits profitieren sie für ihr Privat- und  Berufsleben viel aus der Feuerwehrmitgliedschaft, nämlich Soziales Engagement und Verantwortungsbewusstsein und handwerkliche Grundfähigkeiten.
Jede Feuerwehrfrau und jeder Feuerwehrmann absolviert zu Beginn seiner Dienstzeit die Grundausbildung zum Truppmann (80 Stunden Ausbildung innerhalb von mindestens 2 Jahren), an die sich die Fortbildung zum Truppführer anschließt. Ergänzend kommen spezielle Ausbildungen hinzu, die je nach Interesse und gesundheitlicher Eignung besucht werden. Dazu gehören vor allem die Lehrgänge für Atemschutzgeräteträger, Chemikalienschutzanzüge und Maschinisten sowie für Führungskräfte. Viele dieser Lehrgänge und Seminare finden in Petersberg in der Konrad-Adenauer-Schule oder in Kassel auf der hessichen Landesfeuerwehrschule statt.
Tag und Nacht, an 365 Tagen im Jahr, sind Ihre Mitbürger für Sie einsatzbereit.

Müsst Ihr eigentlich immer mit Martinshorn durch Mackenzell fahren?


Ja, das müssen wir, denn unstrittig ist sicherlich, dass bei Feuerwehreinsätzen der Faktor Zeit eine wesentliche Rolle spielt. Deshalb ist es wichtig, dass die Einsatzstelle möglichst rasch und ohne Verkehrsbedingte Verzögerungen erreicht wird. Der Gesetzgeber hat diese Notwendigkeit erkannt und der Feuerwehr im Einsatz Vorrechte (Sonderrechte) im Straßenverkehr eingeräumt.

Hierbei handelt es sich einmal um die Befreiung der Feuerwehr von den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (Sonderrecht nach § 35 StVO) zum anderen um das Verhalten der übrigen Verkehrsteilnehmer, wenn von Fahrzeugen der Feuerwehr blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn verwendet wird (Verhalten nach § 38 Absatz 1 Satz 2 StVO).

Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Sonderrechts ist die Erfüllung einer hoheitlichen Aufgabe, die dringend geboten sein muss. Das Sonderrecht darf nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Anspruch genommen werden.

Das Sonderrecht befreit nur von den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung. Die Inanspruchnahme des Sonderrechts nach § 35 StVO beinhaltet nicht, dass man die Vorschriften des Straßenverkehrsgesetzes oder des Strafgesetzbuchs außer Acht lassen kann.
Beispiele für dringende lebenswichtige und / oder Schäden abwehrende Einsätze im hoheitlichen Auftrag können u. a. sein: Schadenfeuer, schwere Verkehrsunfälle, Eisenbahnunglücke, Flugzeugabstürze, Explosionen, Chemieunfälle, Überschwemmungen oder Unwetter. Die Feuerwehr darf das Sonderrecht nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Anspruch nehmen. Das bedeutet, dass keine schuldhafte Gefährdung und / oder Schädigung Dritter herbeigeführt werden darf und die Beeinträchtigung des übrigen Straßenverkehrs so gering wie möglich gehalten werden muss. Das besagt, dass die Feuerwehr die Verkehrsregeln - soweit dies nach dem Einsatzauftrag möglich ist - zu befolgen hat. Sie darf davon nur abweichen, wenn dies dringend geboten ist. Dabei ist die jeweilige Verkehrslage natürlich zu berücksichtigen.

Die Fahrzeuge der Feuerwehr dürfen nach § 38 StVO blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn verwenden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwenden oder bedeutende Sachwerte zu erhalten sind.

Aus dem Wortlaut des § 35 Absatz 1 StVO und nach der neuesten Rechtsprechung und Literatur dürfen Feuerwehrangehörige mit ihren Privatfahrzeugen auf dem Weg von der Wohnung zum Feuerwehrstützpunkt auch das Sonderrecht in Anspruch nehmen, soweit dies zur Erfüllung ihres Einsatzauftrags dringend erforderlich ist. Dabei muss erhöhte Aufmerksamkeit aufgewandt werden, weil die anderen Verkehrsteilnehmer nicht erkennen können, dass hier ein Vorrecht in Anspruch genommen wird.

Was verdient ein Feuerwehrmann?


Nichts! Hünfeld hat eine freiwillige Feuerwehr, das heißt: Alle Mitglieder egal ob in Hünfeld oder auf den Stadtteilen leisten ihren Dienst am Nächsten ehrenamtlich und in ihrer Freizeit! Sie verlassen Arbeit, Schule oder Familie, sie unterbrechen ihre Freizeitbeschäftigung oder ihre Nachtruhe, wenn der Funkmeldeempfänger piepst oder die Sirene zu einem Alarm heult. Sie sind ein wichtiger Bestandteil des Mackenzeller Dorflebens – freiwillig, ehrenamtlich und ohne Lohn.

Gott zur Ehr - dem Nächsten zur Wehr!